Indizienprozess: Ein Dixi S12 / S13 von 1905

Ein Indizienprozess kann bekanntlich Unschuldige für Jahrzehnte hinter Gitter bringen.

Sofern irgendwann die Wahrheit herauskommt, werden solche Fälle dann in die harmlos klingende Kategorie des “Justizirrtums” einsortiert. Irren ist bekanntlich menschlich – bloß hat dies selten so gravierende Konsequenzen wie vor Gericht.

Man könnte nun darüber sinnieren, ob ein Indizienprozess ohne Geständnis und objektive Beweise überhaupt einen Schuldspruch zulässt. Der Grundsatz “Im Zweifelsfall für den Angeklagten” ist in der Praxis aber wohl ebensolche Folklore wie die angebliche Trennung von Justiz und Exekutive hierzulande.

Einem Indizienprozess mit am Ende erfreulichem Verlauf können meine Leser indessen heute beiwohnen. Dabei kann ich einen alten Fall klären, den ich neu aufgerollt habe, weil er mir keine Ruhe ließ.

Ausgangspunkt war dieses rätselhafte Dokument, welches unbekannte Täter anno 1905 hinterlassen haben und das vielleicht die einzige Spur ihres Tuns ist:

Dixi S12 oder S13 von 1905; Originaldokument aus Sammlung Michael Schlenger

Zwar haben die Tatverdächtigen versucht, das Beweismaterial zu verfälschen, indem sie die Schrift darauf spiegelverkehrt ausrichteten und so für Irritation sorgten. Doch von solchen plumpen Versuchen lässt sich ein versierter Experte natürlich nicht ablenken.

Während die Kombination aus Foto und Grafik noch der Erklärung harrt (vielleicht kann ein Leser dies interpretieren), konzentrierten sich die Ermittlungen auf die vielversprechendsten Spur – das Automobil, das einst vor dem Schild eines “Hotel Roland” Halt machte.

Auf den ersten Blick scheint das Fahrzeug hier einen so klaren “Fingerabdruck” hinterlassen zu haben, dass es ein Leichtes sein sollte, die Identität zu klären und den Urheber dingfest zu machen:

Das wichtigste Indiz bei Abbildungen so früher Autos ist im Regelfall der Kühler. Dieser weist auf den ersten Blick Ähnlichkeit mit der Frontpartie von “Adler”-Wagen auf.

Doch deren Kühler waren im Detail etwas anders gestaltet, speziell den Verlauf der Seitenpartie betreffend. Das Verdachtsmoment in Richtung Frankfurter Adlerwerke als “Tatort” führte also in die falsche Richtung.

Man ist in solchen Fällen, in denen man Indizien angewiesen ist, gut beraten, sich nicht zu früh auf konkrete Hypothesen festzulegen. Besser geht man vorurteilsfrei vor und betrachtet zunächst ähnlich gelagertes Beweismaterial in der Breite.

Das habe ich hier bereits frühzeitig getan und wurde dann auch vorläufig fündig. So entdeckte ich beim ziellosen Durchblättern der Literatur (Halwart Schrader, Deutsche Autos 1885-1920) die Abbildung eines Wagens mit identischer Frontpartie (S. 147).

Die auf 1904 datierte Aufnahme zeigt “Regierungsbesuch bei der Fahrzeugfabrik Eisenach”, wo seit der Jahrhundertwende Wagen der Marke “Dixi” gebaut wurden.

Doch durfte man daraus bereits schließen, dass das abgebildete Auto ebenfalls ein Dixi war? Es wäre ja möglich gewesen, dass die Herren Beamten im eigenen Wagen eines anderen Herstellers angereist waren. Zudem fand ich in den mir vorliegenden Unterlagen zu Dixi-Wagen um 1905 kein passendes Konterfei.

Daher schien es mir verfrüht, aufgrund dieses einen Indizes bereits ein Urteil zu fällen. So vertagte ich die Urteilsfindung – zumale es jede Menge Fälle abzuschließen galt, bei denen eine saubere Beweisführung möglich war.

Kürzlich habe ich das verdächtige Dokument aber wieder zur Hand genommen und mit frischem Blick einer neuen Betrachtung unterzogen in der Hoffnung, nun endlich auf Indizien zu stoßen, die mich weiterbringen.

Dabei fiel mir auf, dass die einstigen “Täter” zwei Spuren hinterlassen hatten, die bei der ersten “Verhandlungsrunde” noch keine Rolle gespielt hatten:

Zum einen erkennt man der Seite der Motorhaube einen einfachen, gebogenen Griff zum Anheben derselben. Zum anderen ist direkt unterhalb des Einstiegs, aber deutlich über den beiden Auspuffrohren ein weiteres Rohr zu sehen, das mir eigentümlich vorkam.

Daraufhin konsultierte ich ein Handbuch des o.g. Experten Halwart Schrader, in dem die in der ersten Runde bereits in Erwägung gezogene Eisenacher Marke Dixi im Kontext der BMW-Automobilgeschichte ausführlicher besprochen wird, illustriert mit zahlreichen Beispielfotos unterschiedlicher Typen.

Zwar konnte ich darunter keines finden, das dieselbe Kühlerform aus ähnlicher Perspektive erkennen ließ. Jedoch fand sich die Seitenansicht eines Dixi S13 ab 1905, die besagte Haubengriffe und eine vom Profil her vollkommen übereinstimmender Frontpartie zeigte (H. Schrader, BMW Automobile, S. 113).

Diese Indizien wurden durch ein weiteres ergänzt, dem ich den Rang eines Beweises zusprechen möchte.

Denn der Dixi Typ S13 (bzw. die etwas schwächere, aber äußerlich fast identische Version S12) besaß bis Mitte 1905 anstelle eines Profilrahmens einen Rohrrahmen. Dieser ist auf einer weiteren Aufnahme des Modells im Buch von Halwart Schrader so gut erkennbar, dass die Übereinstimmung mit dem erwähnten Rohr unterhalb des Aufbaus unseres undindentifizierten “Tatfahrzeugs” unübersehbar ist.

Wenn mein Indizien”beweis” (nebenbei ein logischer Widerspruch, der aber vor Gericht wenig zu stören scheint) schlüssig ist, haben wir es auf dem eingangs gezeigten Foto mit einem von nur gut 100 gebauten Exemplaren des Typs S12 bzw. S13 der Marke Dixi zu tun.

Dabei handelte sich um einen technisch konventionellen, aber markentypisch ausgezeichnet konstruierten Vierzylinderwagen, der aus 3,5 Liter Hubraum 16-17 PS Spitzenleistung schöpfte. Gebaut wurde er von 1904 bis 1907.

Das ist ein erfreuliches Ergebnis dieses Indizien”prozesses”, denn Fotos dieses Modells scheinen äußerst selten zu sein.

Viele Spuren mögen zwar weitgehend verwischt sein, doch sind wir mit etwas Scharfsinn, Geduld und Glück imstande, den Hergang anno 1905 recht gut zu rekonstruieren…

© Michael Schlenger, 2021. All entries in this blog (including embedded photos) are copyrighted by the author, unless otherwise indicated. Excerpts and links may be used, provided that credit is given to Michael Schlenger and https://vorkriegs-klassiker-rundschau.blog with appropriate and specific direction to the original content.

2 Gedanken zu „Indizienprozess: Ein Dixi S12 / S13 von 1905

  1. Danke Dir – dachte mir schon, dass es dazu einen Kommentar von berufenerer Seite gibt. Ich gebe aber zu bedenken, dass auch dann ein Irrtum möglich ist, wenn die Urteilenden nur einen einzigen logischen Schluss aus einer Indizienhäufung ziehen zu können meinen. Sie können immer noch einen anderen möglichen (ihnen aber auf Basis einer evtl. unvollständigen Indizienlage nicht zugänglichen) Schluss übersehen (ein Beispiel für das berühmte “unknown unknown”). Deshalb gibt es ja Justizirrtümer und deshalb braucht es Rechtsanwälte auch bei der scheinbar erdrückendsten Indizienlage…

  2. Hallo Michael, hier mal ein Kommentar nicht in meiner Eigenschaft als Embleme – Kenner ( der Wagen scheint ja keines zu haben ), sondern als Rechtsanwalt. Das Wort “Indizienbeweis” benutzt kein Student oder Jurist, der noch eine Prüfung bestehen möchte, zu offensichtlich ist der Widerspruch zu erkennen und damit das Scheitern in einer Prüfung vorherzusehen, wenn man / frau nicht erklären kann, dass die Summe von Indizien gemeint ist. Ein Indiz läßt immer mehrere Deutungsmöglichkeiten, zumindest eine Zweite zu. Ein Beweis läßt nur einen einzigen logischen Schluß zu. Was es aber gibt, sind Häufung von Indizien, die in der Summe dann doch nur einen einzigen Schluß zulassen., der sog. Indizienbeweis. Insoweit ist dir beim DIXI der Indizienbeweis gelungen. Prüfung bestanden !

    Mit den besten Grüßen aus Bärlin

    Claus

Kommentar verfassen